"Es ist schwer, es zugleich der Wahrheit und den Leuten recht zu machen"

 (Thomas Mann)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine private und berufliche Haftpflichtversicherung ist ein abolutes "Muss".  

Wie schnell ist ein Schaden entstanden mit erheblichen finanziellen Folgen für den Schädiger. Wie gut, wenn da eine Haftpflichtversicherung einspringt. Gleiches gilt für den Geschädigten, hat er im Schadensfall einen solventen Versicherer auf der Gegenseite, der in der Lage ist, seinen Schaden zu kompensieren.  

Die Haftpflichtversicherung umfasst daher die Regulierung von berechtigten und die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.

Die Kanzlei KRÄMER verhilft zu Ihrem Recht insbesondere in den Bereichen:

> Produkthaftung

> Verkehrssicherungspflichtverletzung (Glatteisunfälle, Ausrutschen im Supermarkt        etc.)

> Architekten- und Bauleiterhaftung

> Managerhaftung (D & O)

> Umwelthaftung

> Fahrradunfälle

> Tierhalterhaftung

> Betriebsschaden- und Gebäudehaftpflicht

> Haftung der Versicherungsvermittler

> Arzthaftung

KRÄMER -RECHTSANWALT | ak@kraemer-fachanwalt.de T. 069 66 37 87 33