"Das Recht hat kein Dasein für sich, sein Wesen vielmehr ist das Leben der Menschen von einer besonderen  Seite aus gesehen"
(Carl Friedrich von Savigny)

 


Wer einen Verkehrsunfall hat, sollte umgehend einen Anwalt aufsuchen!

Das gilt vor allem, wenn Sie meinen, an dem Unfall nicht schuld zu sein und denken, "das gehe schon alles klar".

Das Verkehrszivilrecht ist inzwischen so kompliziert geworden und Ihnen steht ein geschulter und  mächtiger Gegner gegenüber, nämlich die KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Doch wissen Sie wirklich, was Ihnen im Falle eines Verkehrsunfalles alles zusteht ?  Kommen Sie nicht erst, wenn Ihnen der Schadenersatz, den auch noch der Gutachter der Versicherung berechnet hat, gekürzt wurde.

Die Kanzlei
KRÄMER als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht verhilft Ihnen zu Ihrem Recht bei der Durchsetzung des Ihnen zustehenden Schadenausgleichs. Das gilt nicht nur für die zahlreichen Sachschäden sondern insbesondere für die Regulierung von Personenschäden und den Folgen, wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld oder der Absicherung von Hinterbliebenen.

Herr Rechtsanwalt Krämer ist zudem Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (www.verkehrsanwaelte.de).

Das Verkehrszivilrecht besteht aber auch aus den Bereichen Autokauf und Leasing und den sich daraus ergebenden Rechtsstreitigkeiten.

Ferner werden Sie bei Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsnehmer und Kasko-Versicherung unterstützt.

KRÄMER -RECHTSANWALT | ak@kraemer-fachanwalt.de T. 069 66 37 87 33